Bauherrenhaftpflicht Gewerbe

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Bauherrenhaftpflicht Gewerbe

Was ist eine Bauherrenhaftpflicht Gewerbe

Als Bauherr eines gewerblichen Bauvorhabens besitzen Sie zahlreiche Pflichten, deren perfekte Erfüllung im Alltag nahezu unmöglich ist. Neben der Auswahl qualifizierter Handwerker wie Unternehmen und der Verkehrssicherungspflicht fallen auch die Überwachungspflicht der durchgeführten Arbeiten und eine Eingriffspflicht bei erkennbaren Gefahren in Ihren Aufgabenbereich. Kommt es infolge einer Vernachlässigung dieser Pflichten zu Schäden (z.B. verletzte Bauarbeiter, demolierte Fahrzeuge), haften Sie unbegrenzt persönlich und müssen mit horrenden Schadensersatzforderungen der Geschädigten rechnen.

Das Schlimme: Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung müssen Sie sogar für Schäden aufkommen, die Handwerker des zuständigen Bauunternehmens verursacht haben. Abhilfe schafft eine gewerbliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, die im Ernstfall drei Funktionen übernimmt:

  • Prüfung der Haftungsfrage: Der Versicherer checkt, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind.
  • Kostenübernahme bei berechtigten Forderungen: Die Gesellschaft kommt bis zur vereinbarten Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden auf, die Dritten durch Ihr Bauvorhaben entstanden sind.
  • Passiver Rechtsschutz: Liegen nach ihrer Höhe oder Art unberechtigte Ansprüche gegen Sie vor, übernimmt der Versicherer die juristische Abwehr und trägt entsprechende Kosten.

Der Versicherungszeitraum ist begrenzt

Während der Beginn des Schutzes nach abgeschlossener Risiko- und Antragsprüfung des Versicherers erfolgt (i.d.R. einen Tag nach Antragstellung), tritt sein Ende mit Beendigung der Bauarbeiten ein, welche der Gesellschaft angezeigt werden muss. Die maximale Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre; sollten die Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen, ist eine Verlängerung der gewerblichen Bauherrenhaftpflicht erforderlich.

Was ist beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht Gewerbe zu beachten?

Überprüfen Sie, ob eine ggf. bestehende Betriebshaftpflicht zur Absicherung des Bauvorhabens ausreicht. Dies ist der Fall, wenn die Bauarbeiten auf dem Betriebsgelände des Unternehmens durchgeführt werden und die Bausumme niedrig genug ist, um vollständig von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt zu werden. Findet das Bauvorhaben an einem anderen Ort wie beispielsweise einem leeren Grundstück statt, führt kein Weg an der gewerblichen Bauherrenhaftpflicht vorbei. Auch im Falle größerer Projekte sollten Sie unbedingt auf den Schutz dieser Police zurückgreifen.

Achten Sie des Weiteren auf die Grenzen der Bauherrenhaftpflicht. Keine Absicherung besteht zum Beispiel bei Feuerschäden, welche über eine separate Feuer-Rohbauversicherung abgedeckt werden müssen. Auch der Bauherr persönlich sowie sein Ehepartner sind vom Schutz exkludiert und müssen sich über die Berufsgenossenschaft (BG Bau) versichern. Zwar sind Eigenleistungen in vielen Bauherrenhaftpflichtversicherungen berücksichtigt, allerdings nur mit einer geringen Deckungssumme. Ein weiterer Anlass zur Vorsicht sind Allmählichkeitsschäden, die über lange Zeiträume entstehen und in vielen Tarifen nicht inkludiert sind. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob diese Langzeitschäden mitversichert sind und falls nicht, ob eine Aufnahme in den Versicherungsschutz gegen Aufpreis möglich ist.

Stichwort Leistungsumfang: Prüfen Sie, welche Haftpflichtleistungen in den Angeboten der Versicherer enthalten sind, um die verschiedenen Konditionen vergleichbar zu machen. Als Faustregel gilt, dass die (einmalig zu zahlende) Prämie der Bauherrenhaftpflicht rund ein Tausendstel der Bausumme betragen sollte.

Folgende Fragen erleichtern die Einschätzung unterschiedlicher Policen:

 

  • Bis zu welcher Deckungssumme sind Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe versichert?
  • Wie hoch sind die Versicherungssummen? Ein gängiger Standard sind 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden.
  • Welche Kraftfahrzeuge sind im Schutz inkludiert (z.B. Arbeitsmaschinen bis 20 km/h)?
  • Sind Leitungs- und Senkungsschäden sowie Erdrutsche beitragsfrei mitversichert?
  • Welche Abwasserschäden inkludiert der Versicherungsschutz?
  • Wird vom Versicherer eine Selbstbeteiligung verlangt und falls ja, reduziert sie die Prämie in lohnenswertem Umfang?

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Auch hier könnte das Risiko der Bauherrenhaftpflicht unter gewissen Umständen in der Firmen-Haftpflicht enthalten sein. Reicht jedoch dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung gedeckt werden.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.