Gesetzliche Krankenversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Gesetzliche Krankenversicherung

Was sind die Aufgaben der Gesetzliche Krankenversicherung

„Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Zusammen mit der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung bildet sie das deutsche Sozialversicherungssystem. Die GKV ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die als nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig erworben werden.“ (Wikipedia)

Hört man von Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung, kommt den meisten wohl die private Krankenversicherung in den Kopf. Die Medien tun ja auch viel dafür, dass man die private Krankenversicherung mit steigenden Beiträgen in Verbindung bringt, die man im Alter angeblich nicht mehr zahlen kann. Was bei solchen Darstellungen jedoch oftmals vergessen wird ist die Tatsache, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung nicht von Beitragserhöhungen verschont bleibt.

Die Kosten für medizinische und gesundheitliche Versorgung haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Und auch an der gesetzlichen Krankenversicherung ging diese Entwicklung nicht spurlos vorbei: die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind derzeit 15-mal höher als bei der Einführung im Jahr 1970. Betrug der monatliche Höchstbeitrag im Jahr 1970 noch rund umgerechnet 50 Euro, ist er mittlerweile auf über 750 Euro angestiegen.

Dies liegt zum einen an der schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes von 8,2 % (Jahr 1970) auf 14,6 % (2021), den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, der ungünstigen demographischen Entwicklung, als auch an der stetigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Umverteilung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils.

Für gesetzlich Versicherte hat dies enorme Beitragsanpassungen zur Folge, die derzeit leider auch kein Ende in Sicht haben.

Was ist beim Abschluss einer Gesetzliche Krankenversicherung zu beachten?

Unterschiede gibt es bei den Vorsorgeuntersuchungen. Während die meisten Kassen die Vorsorge gegen Hautkrebs erst ab dem 35. Lebensjahr finanzieren, bieten andere Versicherungendiese Untersuchung schon ab 19 oder 20 Jahren an. Sonnenanbeter und andere Risikogruppen können von diesem Bonus profitieren.

Auch für Schwangere haben die Kassen ein sehr unterschiedliches Leistungsspektrum. Manche Anbieter bezahleneine Haushaltshilfe, wenn aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden der Haushaltnicht weitergeführt werden kann. Lassen junge Familien lieber von einer Hebammeentbinden statt ein Krankenhaus aufzusuchen, finanzieren manche Kassen eine Rufbereitschaft für den Hebammendienst.

Homöopathische Behandlungenwerden ebenfalls bereits von einigen Kassenanbietern bezuschusst odererstattet. Davon profitieren alle Patienten, die lieber auf Naturheilverfahrensetzen, statt gleich zu Pillen mit starken Wirkstoffen zu greifen. Sind auchsolche Verfahren nach wie vor umstritten, haben doch die Kassen erkannt, dasssie eine wohltuende Wirkung für viele Patienten haben können.

Wer gesund bleibt, bekommtGeld zurück

Wer gesund lebt und selten einen Arzt aufsucht, der könnte von Kassentarifen mit Beitragsrückerstattung profitieren.Dann zahlt die Versicherung eine Prämie aus, wenn der Patient ein Jahr langkeine Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungenzählen in der Regel nicht dazu.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzt werden. Die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung kann eine sinnvolle Leistungsergänzung zur GKV sein. Hier sollte jeder für sich entscheiden, welche Verträge sinnvoll sind. Zusatzversicherungen, wie Chefarzt, Ein,- Zweibettzimmer, Brillen, Heilpraktiker oder Zahnzusatzversicherung oder die Krankentagegeldversicherung sind nur ein kleiner Auszug aus dem Versicherungsspektrum.

Eine Krankentagegeldversicherung kann für Selbstständige existenziell wichtig werden, gerade bei kleineren Firmen. Eine Brillen- oder Heilpraktiker-Versicherung ist hingegen in den meisten Fällen abzuwägen. Die Absicherung bei Reisen außerhalb Deutschlands mittels einer Auslandsreisekrankenversicherung ist wiederum sehr zu empfehlen.

Rückkehr zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung ist möglich, sobald eine versicherungsfreie Person wieder versicherungspflichtig wird (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung mit Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Nicht möglich ist die Rückkehr zur GKV in folgenden Fällen:

  • Hat die versicherte Person eine Befreiung ausgesprochen und liegt der Befreiungsgrund weiterhin vor, so ist die Rückkehr zur GKV nicht möglich (so bewirkt z.B. eine Befreiung wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze eine dauerhafte Befreiung für alle Tätigkeiten als Arbeitnehmer, auch wenn die versicherte Person zwischenzeitlich wegen Bezug von Arbeitslosengeld versicherungspflichtig in der GKV war).
  • Gemäß § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen versicherungsfrei, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, wenn diese in den letzten 5 Jahren überwiegend (d.h. mehr als die Hälfte dieser Zeit) nicht gesetzlich versichert waren.
  • Privat krankenversicherte Mütter bleiben für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit weiterhin privat versichert.

Eine Rückkehr in die GKV über die beitragsfreie Familienversicherung des Ehegatten ist nicht möglich.

Neuregelung ab dem 01.04.2007: Seither gilt eine Versicherungspflicht in der GKV, d.h. jeder kann in die GKV zurückkehren, wer derzeit keinen Krankenversicherungsschutz hat (weder gesetzlich noch privat) und der GKV zuzuordnen ist, beispielsweise wer zuletzt bei einer GKV versichert war. Eine Rückkehr ist in diesen Fällen möglich.

Kündigungsfrist in der GKV

Freiwillige GKV-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit schriftlich (per Einschreiben) kündigen. Die Versicherung bei der GKV endet dann gemäß § 191 SGB V einheitlich bei allen Krankenkassen spätestens zum Ablauf des jeweils übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung bei der GKV.

Beispiel: Eingang der Kündigung bei der GKV am 28.2.; Ende der Versicherung bei der GKV am 30.04. Die Kassensatzung kann auch einen früheren Zeitpunkt bestimmen.

Pflichtversicherte müssen ihren Austritt aus der GKV innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung über die Versicherungsfreiheit erklären. Eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV ist nicht möglich, falls der Versicherte vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht nicht innerhalb der letzten 5 Jahre 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden 12 Monate in der GKV versichert gewesen ist (§ 9 Abs. 1. SGB V).

Eine Kündigung bei der GKV sollte grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine Annahmebestätigung der PKV vorliegt bzw. der Versicherungsschein übersandt wurde. Die Kündigung selbst kann formlos erfolgen. Dabei sollte eine Bestätigung über die zurückgelegte Versicherungszeit angefordert werden. Diese Bestätigung kann zur Vorlage bei der PKV verwendet werden, um den nahtlosen Übertritt zu dokumentieren.

Zu empfehlen ist folgende Vorgehensweise:

  • Frühzeitige Antragstellung der Vollversicherung bei der PKV
  • Annahme des Antrages abwarten
  • Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit jederzeit zum Ende des übernächsten Monates das ordentliche Kündigungsrecht auszuüben.

Unter Einhaltung einer Bindefrist von 18 Monaten kann man sich unter allen geöffneten Krankenkassen am Wohn- oder Beschäftigungsort entscheiden. Eine Erhöhung des Beitragssatzes bedingt ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Erfüllen der Bindefrist. Bei Eröffnung einer Betriebskrankenkasse (BKK) haben alle Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige ein 14 tägiges Sonderkündigungsrecht bei ihrer bisherigen Krankenkasse.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen ist stark eingeschränkt. Rund 90 Prozent aller Leistungen sindgesetzlich vorgeschrieben und damit nahezu identisch, womit sichergestelltwerden soll, dass jeder Patient Anspruch auf eine Grundversorgung hat. Und dochlohnt es sich genauer hinzuschauen, welche Extras eine Kasse ihren Versichertenbietet. Gerade bei den Zusatzleistungen gilt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse!

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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