Wintersport und Versicherungsschutz

22. Dez 2020 | Familie & Freizeit

Jedes Jahr zieht es viele Wintersport-Begeisterte in die schönsten Skigebiete. Schifoan... Für viele ist der Skiurlaub die einzige sportliche Aktivität im Jahr. Vom Schreibtisch direkt auf die Piste - da ist es nicht verwunderlich, dass bei Slalom oder Schussfahrt einige Unfälle passieren. Gefahren wie hohe Geschwindigkeiten und lange Bremswege werden häufig unterschätzt Rund 60.000 Wintersportler verunglücken jährlich auf den Pisten, teilweise mit bleibenden Schäden. Vor der Abfahrt ist ein Check der notwendigen Versicherungen dringend zu empfehlen.

Update 2022: In Italien nur mit Haftpflichtnachweis auf die Skipiste!

Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Snowboarden und Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro.

Im Grunde kein Problem für die Privathaftpflicht. Der Geltungsbereich deckt auch Italien, und Skifahren/Snowboarden im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit.

Die Nachweispflicht: Bleibt das Problem, wie man den vorhandenen Schutz auch nachweisen kann, wenn man kontrolliert wird. Da im Wintervergnügen niemand ständig seine Police mit sich führen wird, braucht es eine offizielle Bestätigung des Versicherers.

Nach den ersten Rückmeldungen der von uns angefragten Haftpflichtversicherer ist die Erstellung eines entsprechenden Nachweises auf Anforderung nicht die große Hürde. Allerdings spiegeln die meisten Antworten wieder, dass die Versicherer überwiegend noch ein Problem damit haben, diesen Nachweis auch auf italienisch zu erstellen.

Ski-Haftpflichtversicherung für Italien und Südtirol

Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten, Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens: sowohl auf der Piste als auch beim Après-Ski und in der Unterkunft. Die maximale Reisedauer sind 30 Tage und die Höhe der Versicherungssumme ist 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden und 30.000,- EUR für Mietsachschäden.

Preise:

  • Singles: 8,- EUR je Reise
  • Familien: 10,- EUR je Reise

Mit Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sicher auf der Piste

Eine private Unfallversicherung gilt fast als Pflicht. Denn sie zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt. Für die unmittelbaren Folgen von Verletzungen kommt in der Regel die Krankenversicherung auf. Anders sieht es jedoch aus, wenn man einen dauerhaften Schaden davonträgt. Unfälle, die im Urlaub oder in der Freizeit passieren, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Oft muss der verletzte Skifahrer oder Snowboarder nach dem Unfall mit dem Hubschrauber abtransportiert werden.

Die Bergungs- und Rückführungskosten erreichen schnell hohe Summen. Gute Tarife erbringen nicht nur eine Kapitalleistung oder Unfallrente, sondern erstatten auch den Rücktransport aus dem Ausland oder finanzieren den behindertengerechten Umbau von Wohnung und PKW. Nach einem Skiunfall kann auch die Arbeitskraft in Mitleidenschaft gezogen sein. Unter Umständen kann auch der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden. Wohl dem, der eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die BU-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Auslandsschutz nicht vergessen!
Mit der Fahrt über die Grenze sollte auch eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht im Gepäck fehlen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) -und teilweise auch die privaten- übernehmen häufig nicht alle Kosten für Behandlungen im Ausland. Spätestens bei einem Rücktransport im Krankenwagen oder mit dem Hubschrauber kann es ohne Auslandsreisekrankenversicherung richtig teuer werden. Der wichtige Krankenrücktransport wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Schnell kann dadurch eine große finanzielle Lücke entstehen. Auch der in Kreditkarten enthaltende Reiseschutz reicht oftmals nicht aus, da die Gültigkeit häufig auf den Karteninhaber beschränkt ist.

Wer übernimmt eigentlich Rettungskosten?
Die bayerische Bergwacht verfügt über rd. 4.200 meist freiwillige Helfer, die pro Jahr (Sommer und Winter) mehr als 12.000 Einsätze haben. In vielen Ernstfällen kommen Hubschrauber zum Einsatz, um Verletzte zu finden und rasch ins Krankenhaus zu bringen. Dazu zählen Rettungsdienst-Einsätze, Such- und Sondereinsätze sowie weitere Hilfeleistungen.

Für Bergungs- und Transportkosten, die entstehen, weil eine Person krank oder verletzt wurde, kommt – zumindest in Deutschland – meist die Gesetzliche beziehungsweise die Private Krankenversicherung auf. Im Ausland kann es sein, dass die Kosten an der geretteten Person hängen bleiben. In einer Unfallversicherung können diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden. Auch bei der Auslandsreise-Krankenversicherung kann dies, zumindest für den Auslandsaufenthalt, oftmals mit abgedeckt werden.

Haftung nach Ski oder Snowboardunfall

Bei einem Skiunfall können aber nicht nur die Knochen schmerzen, sondern auch der Blick in den Geldbeutel. Wer einen Unfall verursacht, muss für den entstehenden Schaden haften. Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuches) haftet nämlich jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat – in voller Höhe. Neben den entstandenen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboard- sowie Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Bei einem Personenschaden entstehen schnell hohe Forderungen für Behandlungskosten sowie für Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall.

Trägt der Verunglückte einen bleibenden Gesundheitsschaden davon, muss der Verursacher möglicherweise sogar ein Leben lang zahlen und die Existenzgrundlage ist gefährdet. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für den Skifahrer ein unbedingtes Muss. Nebenbei bemerkt: Berufliche Treffen werden oft mit Freizeitvergnügen verbunden. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wenn bei einer gemeinsamen Abfahrt ein Unfall mit weitreichenden Folgen passiert? Das Bayerische Bundessozialgericht hat am 31.10.2013 entschieden: Es ist kein Arbeitsunfall, wenn es sportliche Übungen sind, die nicht zwingend der beruflichen Kommunikation dienen.

Wer zahlt bei Diebstahl oder Bruch von Skiern oder Snowboard ?
Jeder Skifahrer kennt sie: die Skiständer mit Hunderten von Skiern, Stöcken und Snowboards. Es ist nahezu unmöglich, die eigene Ausrüstung immer im Blick zu haben. Schnell ist es passiert: nach einer gemütlichen Hüttenpause sind die Skier weg!

Auch spezielle Skiräume in den Unterkünften bieten oftmals keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl. Eine normale Hausratversicherung schließt den einfachen Diebstahl in vielen Fällen nicht automatisch mit ein. Hierfür gibt es spezielle Versicherungsangebote, die die Ausrüstung gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichern. Manche Angebote sind so umfangreich, dass auch gemietete Sachen eingeschlossen sind und teilweise auch eine Rechtsschutz-, Haftpflicht und Unfallversicherung beinhalten. Hierbei gibt es aber auch oftmals Einschränkungen. Hinzu kommt, dass bei umfangreichen Paketlösungen die Prämien verhältnismäßig hoch sind. Es muss abgewogen werden, ob sich diese im Einzelfall lohnen. Wie alt ist die Ausrüstung? Wird der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert entschädigt?

Versicherung Ski- & Snowboardausrüstung
Bequem und günstig bereits ab 4,00 € – Die Ski- und Snowboardversicherung von TravelSecure® ist eine optionale Spezialversicherung, die in Kombination mit unseren Produkten Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung oder Reiseunfallversicherung abgeschlossen werden kann.

Für Ski- und Snowboardfahrer Absicherung der Ausrüstung

Eine gute Alternative bieten Hausrat-Deckungskonzepte. Diese werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten und sichern auch den einfachen Diebstahl ab, wenn dieser polizeilich angezeigt wurde. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungskonzepte auch den Skibruch beinhalten. Die kombinierten Tarife sind zumeist vergleichsweise günstig und sichern ganzjährig den gesamten Hausrat ab.

Auf die Piste – aber richtig
Gute Vorbereitung ist alles… Um das Risiko von schweren Verletzungen zu minimieren, gilt es ein paar Regeln zu beachten: Zunächst einmal sollte die körperliche fitness im Fokus stehen: in einem Check-Up beim Arzt. Gegebenenfalls schließen sich der Untersuchung ein Cardio-Training oder Muskelaufbau an. Eine gute Ausrüstung kann einiges bewirken, aber die Skiausrüstung sollte immer auf das fahrerische Können des Skifahrers abgestimmt sein. Eine gute Fachberatung ist unverzichtbar.

Auf Alkohol verzichten
Grundsätzlich sollte man auf der Piste immer mit Fehlern Anderer rechnen und den eigenen Fahrstil den Gegebenheiten anpassen. Wie im Straßenverkehr, sollte man nicht unter Alkoholeinfluss fahren. Das verlangsamt das Reaktionsvermögen und bringt unnötig andere Urlauber in Gefahr. Bei Unfällen unter übermäßigem Alkoholeinfluss muss die Versicherung nicht leisten. Wer sich auf der Piste Jagertee oder Glühwein genehmigen will, sollte das in Maßen machen. Notfalls gibt es auch hier einen "Taxiservice", der die lustigen Skifahrer sicher in das Hotel zurückbringt.


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