Versicherungsschutz für Fahrradfahrer

9. Sep 2013 | Familie & Freizeit

Für Fahrradfahrer gibt es keine Versicherungspflicht in Deutschland. Trotzdem kann es sinnvoll sein, für bestimmte Risiken eine Versicherung abzuschließen, bevor man sich auf den Drahtesel schwingt. Nicht nur ein Diebstahl des Rades birgt finanzielle Risiken.

fahrradfahrer-versicherungen © Fotolia.com

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Radfahren ist so beliebt wie nie! Derzeit werden in deutschen Haushalten mehr als 70 Millionen Fahrräder genutzt, berichtet die Bundesregierung. Und weil das Radfahren nicht nur gesund ist, sondern auch umweltschonend, hat das Bundeskabinett im Herbst 2012 einen „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ verabschiedet, um noch mehr Menschen zur Nutzung des Rades zu bewegen.

Aber natürlich birgt so eine Radfahrt auch Risiken. Im Jahr 2012 wurden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 74.370 Radfahrer leicht oder schwer verletzt, 406 Radfahrer kamen sogar ums Leben. Umso wichtiger kann es sein, für den Fall des Falles vorzusorgen. Eine Unfallversicherung zahlt, wenn der Radler bei einem Unfall ein bleibenden Schaden erleidet und kein anderer Verkehrsteilnehmer dafür haften muss.

Haftpflichtversicherung für Radfahrer

Richtig teuer kann es werden, wenn man selbst mit dem Rad einen Unfall verursacht. Mitunter reicht schon eine kleine Unachtsamkeit aus, damit man in eine Schuldenfalle hinein radelt. Der Sportwagen des Chefs hat einen Kratzer, weil man sich bei der Einfahrt auf den Betriebs-Innenhof verschätzt hat. Oder ein Radler etwa auf dem Gehweg fährt, einen Passanten übersieht und umstößt, muss er mit sechsstelligen Schadensforderungen rechnen, wenn der Fußgänger einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet. Dem Unfallverursacher werden dann die Kosten für Therapien, Verdienstausfall und eine lebenslange Pflegebetreuung in Rechnung gestellt.

Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss für Radfahrer. Sie leistet Ersatz, wenn eine dritte Person geschädigt wird und Haftpflichtansprüche geltend macht. Der Haftpflichtversicherer ersetzt in der Regel den Schaden, sofern er nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wenn es sich bei dem Fahrrad um ein schnelles Elektro-Fahrrad handelt, muss sogar eine extra Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ein Mopedkennzeichen genutzt werden. Privathaftpflichtverträge leisten häufig nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Hausratversicherung – Fahrrad-Diebstahlschutz prüfen!

Auch vor Langfingern soll das Rad geschützt sein. Schließlich werden pro Tag in Deutschland bis zu 1.000 Fahrräder gestohlen. Ein sicherer Abstellort und schwer zu öffnende Schlösser sind ein Muss, nützen aber nicht immer. Gerade in Großstädten sehen sich die Radbesitzer mit professionellen Banden konfrontiert, die selbst schwierige Schlösser blitzschnell knacken können. Gegen den Diebstahl des Rades kann man sich mit einer guten Hausratversicherung oder speziellen Fahrradversicherung schützen.

Häufig reicht es aus, eine gute Hausratversicherung zu besitzen, um den Diebstahl eines Rades ersetzt zu bekommen. Hier muss in den Verträgen gut nachgelesen werden. Manche Versicherer erbringen keine Leistung, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22:00 und 06:00 Uhr geklaut wird. Andere wiederum sehen nur eine geringe oder gar keine Entschädigung vor, wenn Räder aus Gemeinschaftsräumen wie Fluren oder Hinterhöfen entwendet werden. Auch Zubehör wie Kinderanhänger ist nicht in jedem Vertrag enthalten und muss unter Umständen gegen Aufpreis versichert werden.

Alternativ kommen auch spezielle Fahrradversicherungen in Betracht. Sie leisten häufig auch bei Vandalismusschäden oder wenn das Rad nach einem Unfall repariert werden muss. Ein Versicherungsexperte kann helfen, den passenden Schutz für den Drahtesel zu finden!

Ein gutes Schloss schützt den Drahtesel vor Fahrraddieben
Wer sich bei dem schönen Sommerwetter entscheidet, statt des Autos das Rad zu benutzen, sollte es gerade in den deutschen Großstädten vor allem gut sichern. Besonders gern werden die Drahtesel gestohlen, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gesichert sind. Das lässt sich bereits verhindern, indem man das Rad korrekt anschließt: Am besten ist es an einem Fahrradständer aufgehoben, der selbst festverschraubt ist und an welchem man den Fahrradrahmen mit sichern kann. Das verhindert immerhin, dass das Rad einfach weggetragen werden kann.

Ein gutes Schloss hält den Dieb auf
Spiralschlösser, dünne Drähte oder auch Ketten mit Vorhängeschloss sind eine vergleichsweise günstige Variante. Doch so einfach wie man es sich mitunter beim Kauf des Schlosses macht, hat es auch der Dieb: Diese Varianten lassen sich schnell aufknipsen oder aufsägen. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster.

Doch ist ein Fahrradschloss stets nur so gut, wie seine schwächste Stelle. Die Materialqualität von Schlosskörper und -zylinder müssen stimmen, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC externer Link).  Hat ein Schloss die beste Stahlqualität, aber einen leicht überwindbaren Schließzylinder nützt dies wenig. Drehscheibenzylinder bieten dabei den besten Schutz: Mit dem Schlüssel müssen die Scheiben mit den Scheiben in die korrekte Stellung gebracht werden. Das ist für den Dieb nur mit einem komplizierten Werkzeug notwendig, dass nur für einen Schlosstyp pro Hersteller funktioniert. Der Schlosszylinder sollte tief im Schlosskörper sitzen – desto mehr Herausforderung ist es, überhaupt mit einem Werkzeug bis dorthin zu gelangen. Etwa zehn Prozent des Kaufpreises sollte man in ein gutes Fahrradschloss investieren, rät der ADFC.

Gerade nachts sollten die Fahrräder angeschlossen in einem Keller oder in der Garage untergebracht werden. Sollte trotz allem das Rad gestohlen werden, lässt sich zumindest der finanzielle Schaden eindämmen. Hausratversicherer bieten meist eine Fahrradversicherung mit an, doch es gibt auch Policen eigens für das Fahrrad am Markt.

Unfallversicherung für Fahrradfahrer

Endlich ist es wieder soweit, der Frühling lockt mit milden Temperaturen nach draußen! Das freut auch die Freunde des Radfahrens, die vielerorts schon wieder kräftig in die Pedalen treten. Aber Vorsicht: Radfahren ist durchaus nicht ohne Risiko und die gesetzliche Unfallversicherung allein reicht nicht!

Keine Frage, Radfahren ist gesund und macht Spaß.
Aber wer sich mit seinem flotten Drahtesel auf die Straße begibt, setzt sich auch einem Risiko aus. Die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer ist 2014 um 35 Prozent gestiegen, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Besonders ältere Menschen sind gefährdet: Jeder zweite tödlich Verunglückte war älter als 65 Jahre!

Auch Verletzungen sind bei Unfällen und Stürzen keine Seltenheit.
Was viele Bundesbürger nicht wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn sich der Rad-Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat oder ein Schüler auf dem Weg zur Schule verunglückte. In der Freizeit aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit Schutz besteht. Hier herrscht noch Aufklärungsbedarf: Nicht einmal jeder dritte Deutsche besitzt eine solche Versicherung.

Unfallversicherung für Fahrradfahrer

Unfall Fahrrad

Wer oft mit dem Rad unterwegs ist, sollte deshalb über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Der Versicherer zahlt dann eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder Unfallrente, wenn eine laut Vertrag vereinbarte Beeinträchtigung infolge des Unfallereignisses eintritt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz rund um die Uhr! Als Alternative bietet sich auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung an.

Helle Kleidung erhöht Sichtbarkeit
Helle Kleidung trägt dazu bei, die Sichtbarkeit des Radlers im Straßenverkehr zu erhöhen, während man hingegen mit dunklen Farben schnell übersehen wird. Deshalb sollten notorische Schwarzträger gerade an trüben Tagen auf ihre Lieblingsfarbe verzichten und bunt bevorzugen. Zusätzlich empfiehlt es sich, bei schlechtem Wetter extra Reflektorstreifen und -bänder an der Kleidung zu befestigen, denn dann reicht die Beleuchtung des Rades oftmals nicht aus. Speziell Kinder sind ohne Reflektoren gefährdet. Signalfähnchen an Kinderrädern sorgen für gute Sichtbarkeit.

Ein Fahrradhelm ist sowieso ein Muss, kann doch schon ein kleiner Sturz zu einer schweren Kopfverletzung mit bleibenden Schäden führen. Verkehrsexperten schätzen, dass vier von fünf schweren Schädelverletzungen vermieden werden könnten, wenn jeder Radfahrer einen Helm tragen würde!

Wenn sich die ganze Familie auf eine Radtour begibt, so darf die Strecke nicht zu schwierig gewählt sein, sollten die Kinder mitradeln. Auch empfiehlt es sich, Straßen mit wenig Verkehr zu wählen. Kinder sind schnell überfordert, wenn sie zusätzlich zur körperlichen Anstrengung noch ständig auf den Verkehr achten müssen. Dies provoziert unüberlegte Reaktionen und erhöht die Unfallgefahr. Unterwegs sollten ausreichend Pausen eingeplant werden, damit sich die Kleinen von den Strapazen erholen können.

Beim Radeln mit Kindern in der Kolonne empfiehlt es sich, dass immer ein Erwachsener am Anfang und Ende der Gruppe fährt. Ist nur eine erwachsene Person anwesend, dann sollte sie stets hinter der Gruppe fahren, um die kleinen Radfahrer im Blick zu behalten. Klare Anweisungen, wie sich die Kinder in bestimmten Situationen zu verhalten haben, hilft Panik zu vermeiden – etwa, wenn Kinder auf eine Kreuzung zufahren und den Streckenverlauf nicht kennen. Auch an warmen Tagen sollte immer ausreichend wetterfeste Kleidung zum Wechseln mitgeführt werden, da sich Kinder schnell erkälten, wenn sie schwitzen und die Sachen nass werden.

Abstand vom Fahrbahnrand einhalten!
Der Bordstein ist des Radfahrers Feind – oftmals ist der Fahrbahnrand nach den Wintermonaten porös und kann Stürze provozieren. Ein Sicherheitsabstand von einem Meter zum Rand ist deshalb unbedingt einzuhalten. Der Abstand erschwert es auch, dass Autofahrer zu riskanten Überholmanövern ansetzen und den Radfahrer zur Seite drängen. Der entstehende Schutzraum kann notfalls für ein Ausweichmanöver genutzt werden.

Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte auch mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Zu den häufigsten Ursachen von Unfällen mit Radbeteiligung zählt es, dass Autos beim Rechtsabbiegen einen von hinten kommenden Radler übersehen, weil dieser sich im toten Winkel des Spiegels befindet. Kommt es doch zu einem Sturz oder Unfall, so bietet eine private Unfallversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen.

Das richtige Fahrradschloss entscheidet!

Auch wenn die Gauner immer raffinierter werden und es keinen vollkommenen Schutz für das Velo gibt, so sorgt doch ein gutes Fahrradschloss für mehr Sicherheit. Dabei gilt die Faustregel: je robuster das Material, desto eher kann ein Dieb von seinem verderblichen Vorhaben abgebracht werden. Massive Stahlketten, Bügel- und Panzerkabelschlösser haben schon so manchen Fahrrad-Knacker zur Aufgabe gezwungen!

Die größte Sicherheit bietet ein Rahmenschloss. Der Nachteil: damit lässt sich ein Rad nicht überall festmachen. Auch ein Bügelschloss leistet gute Dienste, in weniger als drei Minuten ist es kaum aufzubrechen. Weniger zu empfehlen sind hingegen Spiralkabel oder Zahlenschlösser. Ob ein Schloss sicher ist, können Radfahrer anhand der Sicherheitsstufe erkennen, die viele Hersteller ausweisen. Die Stufen 7-10 bieten guten Schutz, 1-3 hingegen sind für geübte Langfinger kaum ein Hindernis.

Auch die richtige Befestigung entscheidet, ob ein Rad ein leichtes Diebesgut ist oder nicht. Hinter- und  Vorderrad sowie der Rahmen sollten an einem festen Gegenstand angeschlossen sein – sogar in kollektiv genutzten Kellern und Fahrradabstellräumen.

Fahrradversicherung ist nicht gleich Fahrradversicherung

Fahrraddieb - Fahrrad mit Handschellen gesichert

Fahrrad mit Handschellen

Wer sich nicht allein auf sein Schloss verlassen will, kann sich mit einer Fahrradversicherung oder Hausratversicherung gegen den Diebstahl schützen. Bei einer Hausratpolice wird in der Regel ein Aufpreis fällig, wenn das Fahrrad abgesichert werden soll. Auf jeden Fall gilt es im Vertrag nachzulesen, ob und in welchem Umfang Fahrräder Schutz genießen.

Das gilt auch deshalb, weil nicht jede Gesellschaft rund um die Uhr für gestohlene Drahtesel aufkommt. Manche Versicherer leisten keinen Ersatz, wenn das Rad in der Nacht zwischen 22 und 07:00 Uhr entwendet wurde. Auch teures Zubehör wie etwa ein Kinderanhänger ist nicht mit jeder Police geschützt.

Damit es die Langfinger nicht zu einfach haben, muss der Versicherte strenge Sorgfaltspflichten beachten. Als selbstverständlich betrachten es die Versicherer mittlerweile, dass das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls mit einem Schloss gesichert war. Auch schreiben die Versicherungsbedingungen oftmals vor, das Rad an einem fest verankerten Gegenstand wie etwa einem Laternenpfahl oder Fahrradständer zu befestigen.

Viele Versicherer zahlen nur für registrierte Räder

Ebenfalls wichtig: Viele Versicherungen leisten nur dann, wenn das gestohlene Rad polizeilich registriert war. Aber keine Sorge: Eine Registrierung des Fahrrades ist bei der Polizei in vielen Städten möglich und wird in der Regel kostenlos angeboten. Wird das Rad zum Diebesgut, kann es so leichter in eine Fahndungsdatei übernommen werden. Zudem sieht sich die Polizei mit dem Problem konfrontiert, dass viele Räder sichergestellt, aber nicht mehr an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden können, weil die Adresse des Radeigners unbekannt ist.

Hier schafft eine Fahrradcodierung Abhilfe, denn in verschlüsselter Form werden Wohnort, Adresse sowie die Initialen des Besitzers eingraviert. Positiver Nebeneffekt: Auch Diebe schreckt eine derartige Markierung ab. Der Weiterverkauf eines codierten Fahrzeuges ist riskant, deshalb lassen Kriminelle lieber die Finger davon. Ein deutlich sichtbarer Aufkleber, der auf die Markierung hinweist, wirkt zusätzlich als Warnzeichen. (VB) (ADFC)


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