Baukindergeld – Staatliche Hilfe zur Finanzierung

2. Jul 2018 | Haus & Wohnung

Bundesregierung hat das Baukindergeld beschlossen um die Eigentumsbildung zu unterstützen. Rückwirkend ab 01.01.2018 tritt das Bau Kindergeld in Kraft und die geplante Höhe der Quadratmeterzahl wird nicht eingeschränkt. Das Bau-Kinder-Geld gibt es allerdings nur auf Zeit und zwar bis 2020, denn der Bundesetat soll nicht über Gebühr strapaziert werden.

Baukindergeld: Wichtige Frist endete am 31. März 2021

Hier geht es zum Ratgeber Baufinanzierung/Immobilienfinanzierung.

junge-familie-im-gras © Fotolia.com

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Wie hoch ist das Baukindergeld?

Für ein Kind sind jährlich 1.200 € vorgesehen – verteilt über eine Zeitspanne von 10 Jahren. Doch es gibt Bedingungen. Nur wer bis zu höchstens 75.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen erhält, bekommt das Baukindergeld als staatlichen Zuschuss. Außerdem gilt zusätzlich eine Freigrenze von 15.000 € für jedes Kind. Hier soll das Familieneinkommen der letzten 2 Kalenderjahre vor dem Hausbau oder -kauf maßgebend sein.

Für wen dies zutrifft, der kann voraussichtlich ab Ende August 2018 einen entsprechenden Antrag bei der KfW-Förderbank, ausfüllen und abgeben. Die KfW schreibt dazu: "Sie können das Bau­Kinder­Geld jetzt noch nicht beantragen, da die Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt sind. Die KfW steht dazu im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)."

Beispielrechnung der KfW

  • 1 Kind = 12.000 Euro(Max. Einkommen 90.000 EUR)
  • 2 Kinder = 24.000 Euro (Max. Einkommen 105.000 EUR)
  • 3 Kinder = 36.000 Euro (Max. Einkommen 120.000 EUR)

und so weiter ….

Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung und muss aus diesem Grund nicht zurückgezahlt werden – Es ist kein Darlehen. Ganz wichtig: Das Baukindergeld bekommt man nur, wenn man das erste Mal ein Haus kauft/baut. Wer schon eine Immobilie hat, bekommt kein Baukindergeld. Sohn oder Tochter muss noch minderjährig sein (unter 18) und bei den Eltern wohnen.

Quadratmeter-Begrenzung der Wohnfläche

Einige Familien, die kurzzeitig Angst haben mussten, dass ihr „geplantes“ Haus zu groß ist, sind die Sorge wieder los – es gibt keine Quadratmeter-Begrenzung. Da zunächst erhöhte Mehrausgaben durch die neue Regelung befürchtet wurden, sollte die Wohnfläche der neuen Immobilie nicht mehr als 120 m² betragen. Doch dies ist nun vom Tisch. Schlussendlich soll der Erhalt von Kinderbaugeld nicht an eine maximale Wohnflächengröße (120 qm) gekoppelt sein, da sonst noch mehr Bürokratie ducrch schärfere Auflagen entstehen würde.

Kritiker warnen vor einer Kostenexplosion

Von Seiten der Regierung sind laut focus.de für die laufende Legislaturperiode bis zum Jahr 2021 circa zwei Milliarden Euro für das Baukindergeld eingeplant. Kritiker finden das im Übrigen zu viel. Dahingegen rechnet das Kölner Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) mit viel höheren Kosten von 3,2 Milliarden oder sogar 3,6 Milliarden Euro. Fachexperten wünschen sich lieber eine Erwerbsnebenkostensenkung. Auch der Bund der Steuerzahler und Bundesrechnungshof stehen dem Baukindergeld kritisch gegenüber.

Im Grunde genommen ist es nichts anderes als die 2005 ausgelaufene Eigenheimzulage, die schließlich zu einer gigantischen Subvention geworden war. Ebenso profitieren Familien in Metropolen und Ballungsräumen eher wenig vom Baukindergeld, weil die Preise für Häuser und Immobilien dort schwindelerregend hoch sind und für Otto Normalverbraucher somit so gut wie unerschwinglich. Häuser und Grundstücke sind auf dem Land in der Regel billiger.

Des Weiteren hat man die Befürchtung, dass diese staatliche Förderung die Haus- und Wohnungspreise noch mehr in die Höhe treibt. Wie genau man das Baukindergeld beantragen kann, kann man zum Beispiel bei der KfW, erfragen.

Aktuelle Informationen zu den Bedingungen und zum Start der Antragstellung erhalten Sie von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 19:30 Uhr über die kostenfreie Servicenummer 0800 539 9006 der KfW und unter www.kfw.de

(Quellen: focus.de | kfw.de | zeit.de)


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